Die Höhe des Einkommens ist für die private Krankenversicherung nicht entscheidend. Sie sollten nur nicht regelmäßig 20 Stunden pro Woche während des Semesters überschreiten. Davon ausgenommen sind Wochenend- oder Nachtzeiten, die hier nicht in die 20 Stundengrenze fallen.
Hintergrund der Regelung ist, dass das Studium weiterhin, zeitlich, im Mittelpunkt stehen soll und bei einer angenommen 40-Stunden-Woche mindestens die Hälfte dieser Zeit für das Studium verwendet werden soll.
In den Semesterferien gilt die Begrenzung der Stundenanzahl nicht.
Im Übrigen werden Sie bei Überschreiten der 20 Stundengrenze pro Woche krankenversicherungspflichtig und wie ein Angestellter in den Sozialversicherungen geführt.