Glossar

Anschlussheilbehandlung
Als Anschlussheilbehandlung wird eine medizinische Maßnahme bezeichnet, die zur Rehabilitation nach einem Klinikaufenthalt stattfindet. Diese Rehamaßnahme wird entweder stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt. In den meisten Fällen geht einer Anschlussheilbehandlung eine Operation oder schwere Krankheit voraus. Der Kostenträger für einen Student(en) ist die Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte müssen allerdings in der Anschlussheilbehandlung 10 Euro pro Tag (längstens für 28 Tage) als sogenannte Zuzahlung aufbringen (für Studenten gibt es hier Sonderregelungen). Bei einer privaten Krankenversicherung entfällt diese Zuzahlung.
Anwartschaften
Wird wegen bestimmter Umstände wie zum Beispiel unter anderem einer außergewöhnlichen Notlage, Arbeitslosigkeit oder einem längeren Auslandsaufenthalt, der Versicherungsschutz durch die Krankenkasse nicht benötigt, so stellt die Anwartschaft das Recht auf Widerinkrafttreten der Versicherung dar. Mit einer Anwartschaft ruhen sozusagen Ihre Rechte und Pflichten und werden häufig im Bereich der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen. Auch für einen privat versicherten Student(en) ist der Abschluss einer solchen Anwartschaftsversicherung ratsam. Unterschieden wird hierbei noch zwischen einer kleinen Anwartschaft und einer großen Anwartschaft. Während bei einer kleinen Anwartschaft einzig Ihr Rückgang in den alten Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist, wird bei der großen Anwartschaft Ihr Eintrittsalter zu Grunde gelegt. Es erfolgt quasi eine Einfrierung Ihres Eintrittsalter. Die Beiträge bei einer kleinen Anwartschaft sind geringer, allerdings wird bei der kleinen Anwartschaft auch keine Altersrückstellung gebildet. Auch Studenten profitieren von einer Anwartschaft, wenn Sie nach dem Studium bei Eintritt in eine Pflichtversicherung diese beantragen.
Arbeitgeberbescheinigung
Mit der Arbeitgeberbescheinigung leisten Sie den Nachweis der gültig abgeschlossenen Krankenversicherung gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Dieser kann anhand der Arbeitgeberbescheinigung die Höhe des Arbeitgeberzuschusses berechnen. Eine Arbeitgeberbescheinigung wird auch für einen Student ausgestellt.
Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeber ist in nach § 257 des Sozialgesetzbuch V, in der Pflicht, einen Beitragszuschuss für die private Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung zu leisten. Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten somit einen Arbeitgeberzuschuss, der bis zum Höchstbetrag auch für mitversicherte Ehepartner und Kinder gilt, insofern nach § 10 SGB V ein Anspruch auf Familienversicherung besteht. Für einen Student entfällt der Arbeitgeberzuschuss bei beispielsweise einem 400 Euro Job oder einer Tätigkeit die 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Kommen Sie als Student über diesen Stundensatz, kommt es zu einer Krankenversicherungspflicht und Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei einer Krankenversicherung an.
Basistarif
Im Bereich der privaten Krankenversicherung wurde zum 01.01.2009 der Basistarif eingeführt und jede im Inland sitzende private Krankenversicherung wurde mit dem Basistarif dazu verpflichtet, bezahlbare Beiträge anzubieten. Der Eintritt in den Basistarif ist ohne Aufschläge und auch ohne eine mögliche Ablehnung zu vollziehen. Bei Antragsstellung zum Wechsel in den Basistarif findet ebenfalls eine Risikoprüfung statt. Für einen Studenten ist der Basistarif eine Alternative, sobald die sogenannten Studententarife nicht mehr greifen. Wenn Sie bereits Bestandskunde waren vor dem 01.01.2009, können Sie Ihre Alterungsrückstellungen ganz oder zu mindestens teilweise in den Basistarif mitnehmen. Voraussetzung ist hier, das diese mindestens für 1 1/2 Jahre im Basistarif verbleiben. Anschließend kann ein optimierter Schutz erfolgen, anhand einer neuen Risikoprüfung.
Bausteintarife
Ein Bausteintarif wird auch als Modultarif bezeichnet und steht für eine höhere individuellere Flexibilität für Sie als Versicherungsnehmer. Im Einzelnen können Sie verschiedene Leistungsbausteine in den Bereichen, stationär, ambulant und dental (zahnärztliche) zum Beispiel niedriger ansetzen. Der entscheidendste Unterschied zu den sogenannten Kompakttarifen sind die individuell variierbaren Bausteinelemente in verschiedenen Leistungsbereichen. Insbesondere für einen Student(en) aufgrund der hohen variablen Möglichkeiten, interessant.
Beitragsentlastung im Alter
Wenn Sie über eine private Krankenvollversicherung verfügen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Leistungen einen weiteren Baustein zuzufügen. Dieser Baustein heißt Beitragsentlastung im Alter und kann auf Ihren Wunsch in Ihrem Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden. Im vereinfachten Sinne kann die Beitragsentlastung im Alter mit einer klassischen Rentenversicherung verglichen werden. Funktionsweise: Sie zahlen monatlich einen Mehrbetrag, der direkt bei Vertragsabschluss mit eingerechnet wird und sich individuell aus Ihrem Alter und dem Garantiebetrag zusammensetzt. Weitergehend wird ein Stichtag vereinbart, der in den meisten Fällen das Erreichen des 65. Lebensjahres darstellt. Bei Erreichen des Stichtags wird Ihr Beitrag um einen bestimmten Betrag reduziert. Ein zusätzlicher Vorteil bietet sich Ihnen, wenn Sie den Höchstzuschuss Ihres Arbeitgebers noch nicht voll beansprucht haben, denn Ihr Arbeitgeber beteiligt sich dann zur Hälfte mit an diesem Baustein. Haben Sie allerdings vor die Versicherung zu wechseln, besteht keine Mitnahmemöglichkeit.
Beitragsrückerstattung
Unter dem Begriff Beitragsrückerstattung läuft das teilweise Erstatten von bereits aufgewendeten Monatsbeiträgen im Bereich der Krankenvollversicherung und Zusatzversicherung. Je nach Versicherungsgesellschaft tritt die Beitragsrückerstattung in Kraft, wenn Sie als Versicherungsnehmer über einen bestimmten längeren Zeitraum, keine Versicherungsleistungen benötigt und in Anspruch genommen haben. Dabei sind zurzeit drei verschiedene Modelle der Beitragsrückerstattung auf dem Markt: - Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung läuft auf freiwilliger Basis und richtet sich nach dem geschäftlichen Erfolg der Versicherung. Jedes Jahr wird diese in ihrem Umfang neu festgesetzt und kann bis zu 6 Monatsbeiträge umfassen. - Pauschalleistungen sind nicht vom Geschäftserfolg der Versicherungen abhängig und werden in den laufenden Verträgen als Pauschalleistung mit eingebunden. Auch bei der Pauschalleistung ist Voraussetzung, dass Sie über einen längeren Zeitraum die Versicherung nicht in Anspruch genommen haben. Des Weiteren erhöht sich die Pauschalleistung, je nachdem wie lange Sie leistungsfrei bleiben. Hier kann es sich ebenfalls und je nach Versicherung auf bis zu einem halben Jahr Beitragsfreiheit steigern. - Leistungsfreiheitsrabatt können Sie sich in ähnlicher Weise vorstellen wie in Ihrer Kfz-Versicherung. Einige Versicherungsgesellschaften räumen einen jährlich ansteigenden Rabatt ein, insoweit Sie keinen Leistungsanspruch in einem gewissen Zeitraum hatten. Dieser Rabatt findet sich in den Sparten Krankenvollversicherung und der Zusatzversicherungen. In einigen Fällen können bis zu 50 % Rabatt auf den Monatsbeitrag angerechnet werden. Allerdings wird ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung der Rabatt langsam über das Jahr verteilt jeweils um 10 % gemindert. Dies ist eine im Vertrag sicher gewährte Leistung der Versicherung.
Bestandsschutzklausel
Die Bestandsschutzklausel gewährleistet nach § 6 SGB V, Abs. 9, dass Angestellte und Arbeiter, die am 19.01.07 (Stichtag) bei einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft in einer substitutiven Krankenversicherung unter Vertrag waren oder aber eben vor dem Stichtag aus der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung ausgetreten sind, um ein Wechsel in ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu unternehmen, versicherungsfrei bleiben, bis kein anderer Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllt wird.
Chefarztbehandlung
Eine privatärztliche Behandlung auch besser bekannt als Chefarztbehandlung erhalten Versicherte im Zuge ihrer privaten Krankenversicherung. Auch für einen Studenten in einer privaten Krankenversicherung fallen solche Extraleistungen an. Genauer bedeutet eine Chefarztbehandlung, dass während eines Krankenhausaufenthalts die Behandlungen von liquidationsberechtigten Ärzten durchgeführt werden. Die bedeutet im Einzelnen, dass die Bezeichnung Chefarztbehandlung nicht ganz zutreffend ist, da auch ein Oberarzt oder ein etwaiger anderer Arzt dazu zählt, privat liquidieren zu können. Die Abrechnung erfolgt hier durch den Chef- bzw. Privatarzt oder einem seiner Vertreter, der persönlich getätigten und erbrachten Leistungen während des Klinikaufenthaltes. Das Krankenhaus hingegen rechnet die Leistungen während des Krankenhausaufenthalts Pauschal nach DRG ab. Unerlässlich ist es dabei, eine Wahlleistungsvereinbarung abzuschließen, denn ausschließlich dann können solche Leistungen mit berechnet werden. Gesetzlich Versicherte haben ebenfalls die Möglichkeit so eine Vereinbarung zu schließen. Entweder haben Sie die Möglichkeit diese selbst zu zahlen oder Sie schließen eine Zusatzversicherung ab, die die Kostenerstattung im tariflich festgehalten Rahmen übernimmt.
Diagnoseklinik
Eine Diagnoseklinik ist eine medizinische Einrichtung bzw. Klinik, die sich auf den technisch höchstem Niveau befindet. Als Beispiel kann man hier die Diagnoseklinik München benennen. In einer Diagnoseklinik werden intensive und ausführliche Vorsorgeuntersuchungen auch Manager Check-ups genannt, durchgeführt. Während eines Termins kommt es meistens zu einer Mehrfachuntersuchung in verschiedenen Bereichen. Eine Diagnoseklinik ist wie oben schon benannt mit den neuesten technischen Geräten etc. ausgestattet und ermöglicht somit gleichzeitig ein umfassendes Vorsorgeprogramm. Die Kostenübernahme sollte Ihnen ausdrücklich in Ihrer Versicherung bestätigt werden, ansonsten ist eine Erstattung einer Behandlung in einer Diagnoseklinik nicht gewährleistet. Im Versicherungsbereich für einen Student sollte im Vorfeld auf seine Kostenerstattung geachtet werden.
Dienstunfähigkeit
Spezielle Berufsgruppen können dienstunfähig werden, dazu zählen zum Beispiel Postbeamte, Finanzbeamte, Zollbeamte, Verwaltungsbeamte, Polizeibeamte (inkl. Bundespolizei), Feuerwehrbeamte, Telekombeamte, Staatsanwälte, Richter Lehrer (verbeamtet) sowie Soldaten (Berufssoldaten und Zeitsoldaten). Jede Person die einen Beamtenstatus hat, braucht eine Dienstunfähigkeits-Versicherung. Einzig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel (­DU-Klausel) ist für diese Berufsgruppen nutzlos. Kommt es aufgrund eines körperlichen oder seelischen Leidens oder Gebrechens dazu, dass dem Dienstherrn nicht mehr in ausreichendem Maße oder gar nicht mehr gedient werden kann, nennt sich dies Dienstunfähigkeit. Die genaue Regelung einer Dienstunfähigkeit ist im § 44 des BBG (Bundesbeamtengesetz) festgehalten. Eine Dienstunfähigkeit und eine Arbeitsunfähigkeit sind nicht miteinander vergleichbar, allerdings kann bereits eine länger bestehende Arbeitsunfähigkeit ein Indiz für eine Dienstunfähigkeit darstellen. Weitergehend wird differenziert zwischen einer Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalles oder ausgelöst durch eine Krankheit. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ergibt jeweils ein unterschiedlicher Leistungsanspruch gegenüber dem Dienstherrn. Kommt es zu einer Dienstunfähigkeit, die durch ein amtsärztliches Gutachten bestätigt wurde, so wird der Soldat/Beamte umgehend in den Ruhestand entlassen.
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn dem Versicherten nicht mehr möglich ist, seinen Lebensunterhalt mittels einer beruflichen Tätigkeit selber zu bestreiten. Dies kann unter anderem aus Gründen einer Behinderung oder auch Krankheit der Fall sein. Der Grad der verminderten Erwerbsfähigkeit wird durch eine Prozentzahl festgehalten. Im Zuge einer verminderten Erwerbsfähigkeit werden auch Ansprüche nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) und dem SBB XII (Sozialhilferecht) geprüft. Der Gesetzgeber sieht in dem Bereich zwei verschiedene Modelle der Erwerbsminderungsrente. Festgehalten sind diese im Sozialgesetzbuch IV. Zum einen gibt es die teilweise Erwerbsminderung, in der der Betreffende nur noch eine tägliche berufliche Tätigkeit von 3 bis 6 Stunden verrichten kann. Gezahlt wird dann eine Erwerbsminderungsrente von 50 % der Altersrente. Zum anderen gibt es die volle Erwerbsminderung mit einer Einschränkung, die weniger als 3 Stunden tägliche Arbeit zu lässt. Dabei wird die Erwerbsminderungsrente nur noch in Form von Zeitrenten (3 Jahre) genehmigt. Der Antrag zur Erwerbsminderungsrente kann dann erneut gestellt werden. Gezahlt wird die volle Höhe der Altersrente und das längstens, bis das reguläre Renteneintrittsalter erreicht ist.
Erwerbsunfähigkeit
Unter Erwerbsunfähigkeit versteht man, dass jemand nicht mehr in der Lage ist, sei es körperlich oder auch seelisch, seinen Beruf oder irgendeinen anderen Beruf auszuführen. Gründe hierfür können eine unheilbare Krankheit, ein schwerer Unfall oder eine Amputation sein. Allerdings tritt eine volle Erwerbsunfähigkeit erst dann ein, wenn die Person weniger als 3 Stunden Tätigkeit am Tag verrichten könnte. Zudem ist eine Erwerbsunfähigkeit nicht mit einer Behinderung gleichzustellen, allerdings wird der Schweregrad ebenfalls in Prozenten festgehalten.
Gemischte Anstalt
Der Begriff gemischte Anstalt bezieht sich auf Krankenhäuser/Kliniken, die parallel zu den regulären stationären Heilbehandlungen auch Sanatoriums- und Kurbehandlungen vornehmen oder aber auch Rekonvaleszenten mit aufnehmen.
Gesetzlicher Zuschlag
Im Zuge der Gesundheitsreform im Jahr 2000 brachte unter anderem den gesetzlichen Zuschlag mit auf den Weg. Dieser stellt sich als Zuschlag auf die Beträge der Krankenversicherung dar, um Sie als Versicherten im Alter vor zu hohen Beitragszahlungen zu schützen. Der Zuschlag ist vom Versicherten in der ­PKV selbst zu tragen. Gültig ist er allerdings nur für die Krankenvollversicherung und findet sich von daher in keinem der Zusatztarife. In Zahlen beläuft sich der gesetzliche Zuschlag auf eine Höhe von 10 Prozent des Versicherungstarifs und wird zugleich mit den monatlichen Beiträgen fällig. Zugrunde legend für den prozentualen Zuschlag ist der Zahntarif. Findet eine Anpassung der Beiträge statt, erhöht sich auch gleichzeitig der gesetzliche Zuschlag. Betroffen davon sind Personen zwischen 21 und 60 Jahren. Die gesammelte Summe wird ab dem Alter von 65 Jahren in die Minderung der Beitragserhöhungen gesteckt. Ziel dabei ist es entweder einer Erhöhung der Beiträge entgegen zu wirken oder aber sogar eine Reduzierung der Beiträge ab dem 85. Lebensjahr. Für Studenten entfällt der gesetzliche Zuschlag in den meisten Fällen durch die speziellen Studententarife.
Gesundheitsfragen
Alle privaten Krankenversicherungen fordern bei Antragstellung die Beantwortung einiger elementarer Gesundheitsfragen. Das Versicherungsunternehmen möchte durch die Gesundheitsfragen den genauen Gesundheitszustand des potenziellen Kunden erfahren. Dazu zählen Fragen, die unbefristet oder befristet sein können, sowie geschlossene und offene Fragen.
Heilmittel
Unter Heilmittel oder Heilmethoden laufen die Behandlungen, die nötig sind, um eine Krankheit zu heilen oder zumindest die Symptome zu lindern. Dabei handelt es meist um Anwendungen oder Therapien wie zum Beispiel Ergotherapie, Massagen, Logopädie, Krankengymnastik und Physiotherapie. In den § 32, 34 und 138 des 5. Sozialgesetzbuches sind die gesetzlichen Grundlagen die zur Finanzierung und Verordnung durch die Krankenkasse, festgehalten. Unabdingbar bei Heilmitteln ist die Verordnung durch einen staatlich geprüften Arzt. Hier gibt es wiederum für einen Studenten spezielle Tarife. Beachten Sie, ob im Versicherungsvertrag die Menge der Sitzungen nicht begrenzt wurde. Dies ist nämlich oft der Fall, da Heilmittel immense Kosten verursachen die je nach Schweregrad der Erkrankung eine langfristige Leistung darstellen können.
Hilfsmittel
Hilfsmittel haben die Aufgabe körperliche Einschränkungen aufgrund einer Behinderung oder einer Krankheit zu mindern. Insbesondere im Bereich der kindlichen Entwicklung und zur Verhütung späterer Pflegebedürftigkeit werden Hilfsmittel eingesetzt. Dazu zählen zum Beispiel Seh- und Hörhilfen, Prothesen, Blindenhunde, Mobilitätshilfen, Orientierungs- und Lesehilfen, Rollstühle etc. Die § 33, 34, 39 und 139 im 5. Sozialgesetzbuch stellen die genauen gesetzlichen Regelungen dar. Hier müssen Sie auch wieder ein genaues Augenmerk auf Ihren Vertrag richten, inwieweit der Hilfsmittelkatalog ausgeprägt ist.
Höchstsatz
Die amtliche GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) reglementiert die korrekte Abrechnung von allen erbrachten medizinischen Behandlungen und Leistungen, die nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechenbar ist. Gesetzliche Krankenkassen verfügen über einen sogenannten Leistungskatalog, der viele Lücken aufweist. Alle nicht im Leistungskatalog verzeichneten Behandlungen sind vom Patienten selbst zu tragen. In Deutschland dürfen approbierte Ärzte keine Preise für ihre Leistungen ansetzen, die selbst kalkuliert worden sind. Abgerechnet wird nach den GOÄ-Ziffern. Hier wurde nach einem Punktesystem für jede Behandlung ein Ausgleichsbetrag in Euro hinterlegt, der für die entsprechende Behandlung berechnet werden darf. Allerdings kann jeder Arzt die entsprechenden Posten durch die sogenannte Hebelfunktion rauf setzen. Das bedeutet, dass der Betrag für die erbrachte Leistung um ein Vielfaches erhöht werden kann. Hierbei spielt der Aufwand einer Behandlung eine wesentliche Rolle. Der Höchstsatz liegt dabei bei dem 2,3 fachen des Satzes und kann ohne Weiteres angewendet werden, jedoch immer in der Abhängigkeit der GOÄ. Wird eine Behandlung als überdurchschnittlich bewertet, kann der Höchstsatz von 2,3 auf 3,5 herauf gestuft werden, dies bedarf allerdings einer schriftlichen Begründung durch den Arzt. (Siehe auch Regelhöchstsatz)
Honorarvereinbarung
Eine Honorarvereinbarung geschieht im Vorfeld mit dem Einverständnis des Patienten. Da jeder Arzt nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) nur bis zu einem gewissen Höchstsatz abrechnen darf, bietet die Honorarvereinbarung dem Arzt die Möglichkeit weit über diesen Höchstsatz seine Leistung abzurechnen. Der Arzt ist jedoch nicht dazu verpflichtet, einen solche Honorarvereinbarung medizinisch zu begründen, allerdings könnte das Ihnen als Patient dabei behilflich sein, einen Teil durch Ihre Krankenversicherung geltend zu machen. Im Übrigen tritt diese Vereinbarung nicht bei Notfällen oder bei einer akuten Behandlung von Schmerzen in Kraft. Zu empfehlen sind Tarife für einen Student(en).
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist unter anderem auch besonders interessant für einen Student(en). Die diese trägt zu der Beurteilung einer Krankenversicherungspflicht bei. Hierbei werden alle dauerhaft erzielten Einkünfte neben dem Gehalt mit einberechnet (außer Nacht- und Überstunden). 2012 lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 4.237,50 Euro oder einem jährlichen Betrag von 50.850 Euro. In 2013 liegt die Grenze bei 52.200 Euro.
Klinik-Card
Klinik-Card ist ein Begriff, der aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung abstammt, und stellt eine Art Ausweis dar. So eine Klinik-Card wird nach Abschluss einer privaten Krankenversicherung dem Versicherten ausgestellt. Anhand dieser Klinik-Card soll den Krankenhäusern und Ärzten die Gewissheit verschafft werden, dass alle geleisteten und noch zu leistenden Behandlungen umgehend mit der Krankenversicherung abgerechnet werden können. Sie stellt somit einen Nachweis für die Versicherung des Patienten dar, als auch die Befugnis des Krankenhauses alle notwendigen Behandlungen, der Krankenversicherung in Rechnung zu stellen. Allerdings erhalten Sie als Versicherungsnehmer die Karte erst, wenn ein bestimmter Zeitraum vergangen ist. Während dieses Zeitrahmens müssen Ihre Beiträge ordnungsgemäß entrichtet worden sein und zusätzlich darf in dem Versicherungsvertrag kein Leistungsausschluss vorhanden sein. Einzig Privatversicherte die über eine Vollversicherung verfügen, bekommen diese Karte ausgestellt.
Kostenerstattungsprinzip
Im Bereich der Krankenversicherung gibt es das Sachleistungsprinzip und das Kostenerstattungsprinzip. Im Segment der privaten Krankenversicherung findet sich das Kostenerstattungsprinzip wieder. Wenn Sie als Versicherungsnehmer eine medizinische Leistung benötigt haben, stellt der Arzt Ihnen eine Rechnung aus, die Sie selbst zu tragen haben. Basis so einer Rechnung ist GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte). Sie haben dann wiederum das Recht, die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung einzureichen und bekommen im Anschluss eine Rückerstattung der Kosten, welche in den Rahmen Ihrer abgeschlossenen Versicherung passt. Während eines stationären Krankenhausaufenthalts können die angefallenen Kosten über die Klinik-Card direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet werden.
Krankenhausambulanzen
Die Aufgaben einer Krankenhausambulanz pendeln sich zwischen stationärer und ambulanter Patientenbetreuung ein. Kassenpatienten und deren ambulante Versorgung unterliegen grundsätzlich nicht dem Krankenhausträger, da der Sinn eines Krankenhauses im Bereich der stationären Versorgung liegt. Die ambulante Versorgung ist den vertragsärztlichen Ärzten zugeteilt. Sie als Patient treten deshalb nur in einen Vertrag mit dem an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmendem selbstliquidierendem Krankenhausarztes aber nicht zu dem Klinikträger. Im Segment der nach- und vorstationären Versorgung sind Krankenhäuser seit dem Jahr 1993 zu ambulanten Operationen gesetzlich genehmigt worden. Die Klinikträger können zusätzlich eine allgemein-klinische Ambulanz und eine Notfallambulanz unterhalten (Krankenhausambulanz).
Krankentagegeld
Im Falle eines Verdienstausfalls während einer Krankheit, werden die Leistungen der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung als Krankentagegeld oder Krankengeld bezeichnet. Nach der 6 wöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers tritt die Versicherung für weitere 72 Wochen ein, allerdings nicht in der gleichen höhe des Verdienstes. Bei einer privaten Versicherung ist der Zeitraum unbegrenzt. Privat Versicherte aber auch empfehlenswert für einen Student(en) ist eine zusätzliche Versicherung in diesem Bereich.
Kriegsereignisse
Kriegsereignisse gelten als ausgeschlossene Leistungen. Das bedeutet, das Schäden die durch einen Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnelde Vorkommnisse sowie Aufstände, Rebellionen und Revolutionen verursacht wurden, nicht von der Versicherung gedeckt sind. Versicherungsgesellschaften können auf Ihren Wunsch aber so einen Schutz mit in den Tarif oder den Rahmenbedingungen mit einbringen. Oftmals mit einer örtlichen und zeitlichen Begrenzung.
Kündigung der GKV / PKV
Wenn Sie Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung kündigen wollen, finden Sie exakte Einzelheiten dazu in Ihrem Versicherungsvertrag oder bei den FAQs der Krankenversicherung. Alle Krankenversicherungen, unabhängig ob gesetzlich oder privat, haben individuelle Kündigungsfristen. Eine Kündigung in der PKV ist meist mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende oder aber bei Beitragsanpassungen zum Termin der Erhöhung möglich.
Kurleistungen
Als gesetzlich Versicherter besteht ein Rechtsanspruch auf eine Kur, wenn diese als medizinisch notwendig gilt und zudem einer ausreichenden Begründung unterliegt. Private Versicherungsnehmer erfahren in diesem Bereich eine "bessere" Leistung durch die etwaige Krankenversicherung allerdings sind oftmals Behandlungen wie Kuren und Heilbehandlungen nur teilweise mit berücksichtigt. Kosten die für Arzneien, Ärzte, ambulante Versorgungen, körperliche Behandlungen und Kurtaxe anfallen, werden im Regelfall von der privaten Versicherung übernommen. Verpflegung und Unterkunft sind hingegen vom Patienten selbst zu tragen. Wenn Sie einen Antrag bei der LVA oder BfA auf Kostenübernahme stellen, können diese Kosten zusätzlich übernommen werden. Festgehalten im § 5 der Rahmenbedingungen von privaten Versicherungsgesellschaften existiert keine Leistungspflicht für Kuren. Zu empfehlen sind Tarife für einen Student(en).
Mutterschaftsgeld
Steht eine Frau im Angestelltenverhältnis und wird Schwanger, fällt sie nach Bekanntmachung unter das Mutterschutzgesetz. Zum einen darf sie dann sechs Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten, sowie acht Wochen nach der Entbindung. Bei einer Frühgeburt oder Mehrlingsgeburten erhöht sich die Wochenanzahl auf 12. In diesen genannten Zeiten erhält sich von ihrem Arbeitgeber das sogenannte Mutterschaftsgeld. Die Höhe beträgt die gleiche wie der sonst erwirtschaftete Nettolohn. Krankenkassen erhöhen diesen Betrag um 13 Euro täglich, der vom Arbeitgeber auf den Nettolohn aufzustocken ist. Privat Versicherte Mütter erhalten ebenfalls Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenversicherung, jedoch keine 13 Euro pro Tag, sondern einmalig einen Betrag über 210 Euro. Diese werden vom Bundesversicherungsamt gezahlt. Für privat Versicherte Mütter kann sich durch die fehlenden 13 Euro eine Differenz ergeben. Sie finden den Antrag für Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt, der auch dort online gestellt werden kann.
Nettotarif
Ein Nettotarif wird auch Honorartarif oder Nettopolice genannt. Darunter fallen Versicherungsverträge, die ohne Kosten für die Vermittlung berechnet sind. Sie als Versicherungsnehmer verpflichten sich hingegen ein Honorar direkt an den Versicherungsberater zu entrichten. Ziel eines Nettotarifs ist eine größere Ablaufleistung und als Konsequenz daraus eine größere Rendite im Bereich Ihrer Altersvorsorge. Zu empfehlen sind Tarife für einen Student(en).
Neugeborenennachversicherung
Bei gesetzlich krankenversicherten Paaren die ein Kind erwarten, beginnt für das Neugeborene der Versicherungsschutz direkt ab der Geburt. Somit tritt der Versicherungsschutz ohne vorherige Gesundheitsprüfung und Wartezeit in Kraft. Gleiche Voraussetzungen gelten auch für privat Krankenversicherte, allerdings nur unter der Promisse, das bereits ein Elternteil mindestens seit drei Monaten in der privaten Versicherung versichert ist. Eine vorherige Ankündigung und Bekanntmachung der Geburt und der Schwangerschaft bei der Krankenversicherung ist ratsam, denn es muss spätestens bis zwei Monate rückwirkend ab Geburtstag bei der Krankenversicherung angemeldet werden. Leistungen und Versicherungsschutz dürfen des Weitern nicht höher ausfallen wie bei den Eltern bzw. Elternteils. In diesem Zuge klärt sich auch der Begriff Kindernachversicherung, da das Kind von den Eltern nachversichert wird. Im Bereich von Adoptionen gelten ähnliche Bedingungen. Besteht ein gerechtfertigtes erhöhtes Risiko für das zu versichernde Kind, kann die Versicherung einen Risikoaufschlag erheben. Etwaige Erkrankungen oder Geburtsschäden sollten ebenfalls von Ihnen mit eingeschlossen werden durch Benennungen wie "Versichert wie geboren" oder Erkrankungen, Gebrechen und Anomalien die angeboren sind, gelten als mitversichert.
Optionstarife
Versicherungsnehmer die in einem Angestelltenverhältnis stehen und in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können sogenannte Optionstarife der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Dies schließt auch Familienangehörige ein, die in der Familienversicherung mit versichert sind. In Vordergrund dieser Optionstarife steht das Recht zur Sicherung zu einem späteren Zeitpunkt in eine privat Versicherung wechseln zu können. Auch im Falle von bereits gesundheitlich bestehenden Risiken. Optionstarife werden von den privaten Krankenversicherungen erst seit kurzem angeboten. Bei Vertragsabschluss über einen Optionstarif wird jedoch eine Gesundheitsprüfung vollzogen. Des Weiteren werden die Optionstarife auch dahingehend genutzt, das Arbeitnehmer die drei Jahresfrist überbrücken können, insofern sie keine drei Jahre in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert waren. Zu empfehlen sind Tarife für einen Student(en).
Pauschalleistung
Unter einer Pauschalleistung versteht man eine Beitragsrückerstattung, die dem Versicherungsnehmer garantiert wird, insofern er in einem Jahr keinerlei Arztrechnungen zur Abrechnung bei der Krankenversicherung eingereicht hat. Pauschalleistung läuft auch unter den Begriffen "pauschale Abgeltung". Je nachdem wie lange Sie als Versicherter Leistungsfrei bleiben, steigert sich diese Beitragsrückerstattung auf bis zu sechs Monatsbeiträge.
Pflege(pflicht)versicherung
Zum 01.01.1995 wurde in Deutschland laut dem SGB XI die soziale Pflegeversicherung als Pflichtversicherung verabschiedet. Die Aufgabe der Pflegeversicherung besteht darin, eine eventuelle Pflegebedürftigkeit mit Hilfen für die Pflegebedürftigen abzudecken und zu gewährleisten. Für einen Student(en) der sich selbst versichern muss, besteht das Recht auf einen Zuschuss zu seiner Ausbildungsförderung. Gesetzliche Einzelheiten finden Sie § 13 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Für einen Student(en) gilt die gleiche Zuschusshöhe wie für einen gesetzlich Versicherten. Zu empfehlen sind Tarife für einen Student(en).
Preisverzeichnis
Mit dem Preisverzeichnis, sind bestimmte Leistungen und deren Erstattungsbeträge festgeschrieben. Das Preisverzeichnis auch bekannt als Sachkostenliste oder Preis-Leistungsverzeichnis. Oftmals findet sich dieses Preisverzeichnis in dem Bereich Zahnersatz sowie auch bei Heilmitteln. Vor Versicherungsbeginn werden von der Versicherung Beträge festgelegt die für die genaue Leistung erstattet werden. Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch als Versicherter wird eine automatische Anpassung vorgenommen. Für Sie als Versicherungsnehmer so wie auch für einen Student(en) ist es ratsam, sich vor der Tarifentscheidung die jeweiligen Preisverzeichnisse aushändigen zu lassen.
Primärarztprinzip
Mit dem Primärarztprinzip ist geregelt, das der Versicherungsnehmer vor dem Besuch eines Facharztes zuerst einen Allgemeinmediziner oder auch praktischen Arzt aufsuchen muss. Es wird auch häufig als das Hausarztmodell betitelt. Insbesondere private Krankenversicherungen nutzen das Primärarztprinzip aus dem Grund, dass dem Versicherten dadurch günstigerer Konditionen angeboten werden könnnen. Für Sie als Patient hat das die Folge, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können ob Sie direkt zu einem Facharzt gehen.
Regelhöchstsatz
Die Bezeichnung Regelhöchstsatz stammt aus der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte GOZ) und regelt den Satz mit dem der Arzt allerhöchstens abrechnen darf. Der Satz liegt derzeit bei dem 2,3 fachem der Vergütung und ist der meist abgerechnete Satz. Wird eine Behandlung als wesentlich umfangreicher bezeichnet, so kann der Arzt für seine Berechnung den Regelhöchstsatz von dem 3,5 fachen anwenden.
Reha
Unter Reha versteht sich eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine Leistung zur Rehabilitation. Eine private Krankenversicherung bietet diese Leistungen in verschieden intensiven Ausprägungen an. Nach gewissen Erkrankungen wie beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt benötigt der Versicherte eine medizinische Behandlung in einer Reha. Auch hier gilt wieder der Tipp für einen Studenten sich vor Vertragsabschluss zu vergewissern welche Leistungen in diesem Bereich genehmigt werden.
Risikozuschlag
Wird bei Ihnen als Antragssteller ein ausgeprägtes Gesundheitsrisiko festgestellt, beispielsweise in Form einer etwaigen Vorerkrankung, kann die private Krankenversicherung einen Risikozuschlag erheben. Dieser soll das vorhandene Risiko ausgleichen. In den meisten Fällen ist der Risikozuschlag dann für Sie während der gesamten Versicherungslaufzeit zu entrichten. In bestimmten Fällen ist so ein Risikozuschlag auch nurz zeitlich begrenzt. Zu empfehlen sind Tarife für einen Student(en).
Rücktritt
Erfolgen zum Beispiel etwaige Verletzungen der Anzeigepflicht im vorvertraglichen Bereich, so wird der Vertrag als nichtig erklärt und für Sie als Versicherungsnehmer stellt es sich dann so dar, als hätte der Vertrag nie bestanden. Bereits erhaltene Leistungen sind den Beteiligten dann zu erstatten.
SGB
Das SGB ist das Sozialgesetzbuch. In dem SGB sind die elementarsten Bereiche des Sozialrechts verankert. Im fünften Buch des SGBs wird sich ausgiebig mit der gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt und im sechsten Buch finden Sie alles zur gesetzlichen Rentenversicherung.
STIKO
Das Kürzel STIKO steht für die Ständige Impfkommission und setzt sich im Moment aus 17 Experten des Bundesgesundheitsministerium zusammen. Im Verlaufe eines Jahres beschäftigen sich die Mitglieder der STIKO zweimal mit gesundheitspolitischen Fragen zu den Segmenten Infektionskrankheiten und Schutzimpfungen. Dabei werden Richtlinien ausgearbeitet, die anschließend heraus gegeben werden. Dem Robert-Koch-Institut in Berlin ist die Ständige Impfkommission zugeordnet. Des Weiteren wird von der STIKO auch der Impfkalender herausgegeben.
Summenbegrenzung
Im Segment der Zahnleistungen ist in den tariflichen Bedingungen meistens eine sogenannte Summenbegrenzung mit enthalten. Diese Summenbegrenzungen manifestieren die Höchstgrenzen. Während der ersten Versicherungsjahre oder aber auch dauerhaft werden die Kosten bis zu diesen festgelegten Grenzen im Bereich Zahnersatz und Zahnbehandlung zurück erstattet. Weiteres auch unter Zahnstaffel. Zu empfehlen sind Tarife für einen Student(en).
Transportkosten
Bei Transportkosten dreht es sich um eine Leistung aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung. Zusammenfassend sind die Transporte in ein Krankenhaus oder zu einem Arzt damit abgedeckt. Allerdings sollten Sie darauf achten, das in dem Vertrag nicht nur der Transport von Krankenfahrzeugen festgehalten ist, sonder auch die Rede von anderen Transportmitteln ist. Transporte für stationäre oder ambulante Segmente sich differenziert geregelt und achten Sie darauf das keine Begrenzung im Bereich Entfernung angegeben ist. Zu empfehlen sind Tarife für einen Student(en).
Unfall
Unter einem Unfall versteht man ein plötzliches, unerwartetes und unfreiwilliges Ereignis welches sich auf den Körper auswirkt und einen Schaden an der Gesundheit vornimmt.
Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler ist eine Berufsgruppe die sich damit beschäftigt Verträge zwischen einer Krankenversicherung und einem Versicherungsnehmer zu vermitteln. Dabei agieren Versicherungsmakler als Kaufleute nachdem Handelsrecht entsprechenden dem § 7 ABbs. 2 Ziff. 7 des HGBs und nach dem § 93 des HGB (Handelsmakler).
Versicherungspflicht
Der Gesetzgeber hat nach der letzten Gesundheitsreform angegeben, dass keiner mehr ohne einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz sein darf. Wenn Sie also nicht versichert sind müssen Sie dies unverzüglich nachholen um nicht nur einer möglichen Strafe aus dem Weg zu gehen. Regelungen dazu finden Sie im fünften Sozialgesetzbuch in dem § 5. Regeln zur privaten Krankenversicherung sind in dem VVG unter dem § 193 zu finden. Zusätzliche Erläuterungen im Abs. 6 des § 205.
Versicherungspflichtgrenze
Mit der Versicherungspflichtgrenze wird festgelegt welche Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelt des Versicherungsnehmers für die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet werden muss. 2013 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 52.200 Euro. Angestellte die diese Versicherungspflichtgrenze mit ihrem Bruttogehalt überschreiten, haben die Wahl als freiwilliges Mitglied in ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben oder können in eine private Krankenversicherung wechseln. Die Bundesregierung nimmt jährlich eine Anpassung der Versicherungspflichtgrenze vor.
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Das Versicherungsvertragsgesetz beinhaltet zur Zeit zwei gültige Versionen. Zum einen gilt das alte VVG für Verträge die vor dem 31. Dezember 2007 geschlossen worden und zum anderen das neue VVG für Verträge ab dem 01.Januar 2008.
Vorsorgeuntersuchungen
Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen diverse Modelle. Dabei werden sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung anfallende Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen übernommen. Jedoch rechnen in der privaten Krankenversicherung die Versicherer einen Selbstbehalt mit an. Auch die U-Untersuchungen für Kinder zählen zu den Vorsorgeuntersuchungen.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Insbesondere in einer privaten Krankenversicherung ist die vorvertragliche Anzeigepflicht von immenser Bedeutung. Etwaige Erkrankungen des Antragsteller die als besonders relevant für die Versicherung gelten, unterliegen der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Die private Krankenversicherung kann anhand dieser Daten, den potenziellen Versicherungsnehmer in eine genaue Risikogruppe zu ordnen und den angemessenen Beitrag errechnen. Sie als Versicherungsnehmer sind in der Pflicht, die anfallenden Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Verstöße können zur Kündigung oder zum Leistungsausschluss führen.
Wahltarife
Die Wahltarife werden von der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten und umfassen spezielle Tarifarten. Diese Wahltarife sind ähnlich wie in einer privaten Krankenversicherung schlecht miteinander vergleichbar, da je nach Modell eine differenzierte Selbstbeteiligung oder andere Rahmenbedingungen angegeben sind. Wahltarife unterstehen einer Mindestlaufzeit von drei Jahren und können vorher von Ihnen nicht gekündigt werden.
Wartezeiten
Streben Sie einen Wechsel in eine private Krankenversicherung an oder wollen zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln, kann es sein, das mit einer Wartezeit rechnen müssen. Hier wird allerdings wieder in zwei Bereichen unterschieden, einmal die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten und die besondere Wartezeit von 8 Monaten (bei Schwangerschaften und Zahnersatz). Während der Wartezeiten erhalten Sie noch nicht den kompletten Versicherungsschutz und müssen sich somit auf Einschränkungen einstellen. Einzig Behandlungen die aufgrund eines Unfalles nötig sind, werden von der privaten Krankenversicherung übernommen.
Zahnstaffel
Siehe auch Summenbegrenzungen. Anhand der Zahnstaffel erfolgt die Berechnung der Höhe der Erstattungsbeiträge der privaten Krankenversicherung in den ersten Jahren der Versicherung. Der Erstattungsbeitrag richtet sich somit an das Versichtenjahr und Sie als Versicherungsnehmer erhalten nur einen limitierten Erstattungsbetrag.
Zusatzbeiträge in der GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung kann je nach Bedarf Zusatzbeiträge erheben. Hier gibt es entweder einen Pauschalbetrag von höchstens 8 Euro im Monat oder ein Prozent des unter Beitragspflicht stehendem Einkommens. Es erfolgt dabei auch kein Arbeitgeberzuschuss durch den Ihren Arbeitgeber.
Zustimmung der versicherten Personen zur Kündigung
Stehen bei Ihnen als Versicherter mehrere Personen unter Versicherungsschutz und Sie möchten den Versicherungsvertrag kündigen, so bedarf es der Zustimmung der mitversicherten Personen. Die Zustimmung der versicherten Personen zur Kündigung soll sicher stellen, das eine versicherte Person auf einmal unvermittelt und ohne Kenntnis ohne Versicherungsschutz dar steht.