Arztrechnungen können bis zu zwei Jahre nach dem Behandlungstermin eingereicht werden. Es kann durchaus sinnvoll sein, Arztrechnungen über ein Kalenderjahr zu sammeln, um zu prüfen, ob eine Beitragsrückerstattung der Versicherungsgesellschaft höher ausfällt als die zu erstattende Rechnung.
Auch nach dem Ende der privaten Krankenversicherung, zum Beispiel durch Ende des Studium oder Kündigung, können Rechnungen noch eingereicht werden.