Wenn Sie sich im Studium für die Private Krankenversicherung entscheiden, bleiben Sie für die gesamte Zeit des Studiums privat versichert. Oftmals ist für das Wechseln in die Private Krankenversicherung die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV notwendig. Diese wirkt dann bis zum Ende des Studiums bzw. bis zum nächsten sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis.
Wenn Sie allerdings während Ihres Studiums sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, z.B. durch ein Praktikum, ist die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung Pflicht. Beenden Sie diese Beschäftigung innerhalb von 12 Monaten, fallen Sie wieder aus der GKV raus und können sich weiterhin privat versichern.
Auch eine Heirat mit einem gesetzlich versicherten Ehepartner löst für privat Versicherte keine Familienversicherung aus.