Nein, die aktuellen Regelungen im SGB V erlauben einen Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung erst erst bei Überschreiten eines Jahreseinkommens von 50.850 Euro brutto. Sollten Sie direkt nach dem Studium diese Grenze überschreiten und können Sie sich privat versichern.
Sinnvoll ist daher nach dem Ende des Studiums und dem Eintritt der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse eine private Zusatzversicherung mit gleichzeitigem Optionsrecht in die Vollversicherung der PKV abzuschließen. Dadurch können Sie sich den Gesundheitszustand bis zum möglichen Eintritt in die Private Krankenversicherung sichern. Einige Tarife bieten darüber hinaus während der gesetzlichen Krankenversicherungszeit auch einen Versicherungsschutz an.
Sie könnten zum Beispiel Zweibett-Zimmer und Chefarztbehandlung mit Zahnleistungen und einem gleichzeitigem Optionsrecht kombinieren. Viele Versicherer bieten die Ausübung der Option für eine bestimmte Laufzeit (zum Beispiel bis 40 Jahre) an.