Der PSKV-Tarif wird von sieben Gesellschaften in Deutschland angeboten und ist ein verbandseinheitlich kalkulierter Tarif. Der PSKV-Tarif ist kein normaler Studententarif, sondern in den Leistungen sehr stark beschränkt.
Wichtig ist die Begrenzung in der Gebührenordnung auf den 1,7 fachen Faktor. Das heißt, alle Arztleistungen, die für Privatpatienten üblicherweise über den 1,7 fachen Faktor abgerechnet werden, sind nicht erstattungsfähig.
Normalerweise ist der Tarif für bisher privatversicherte Studenten gedacht, die nach dem Ende der Beihilfeversicherung, aufgrund Ihres Gesundheitszustandes, nicht mehr in eine andere Gesellschaft oder Tarif wechseln können. Der PSKV-Tarif kann dann bei der bestandsführenden Krankenversicherung gewählt werden. Zumeist wird dieser Tarif bei den großen Beihilfeversicherern angeboten.