Studenten, die über die Beihilfeberechtigung der verbeamteten Eltern versichert sind, erhalten einen Beihilfezuschuss von 70 bzw. 80 Prozent vom Beihilfeträger. Dieser Zuschuss ist an die Regelung und zeitliche Begrenzung des Kindergeldes gekoppelt. Endet die Zahlung des Kindergeldes entfällt zusätzlich auch der Beihilfezuschuss über die Eltern. Zu diesem Zeitpunkt können bisher privat beihilfeversicherte Studenten in einen Studententarif der privaten Krankenversicherung wechseln.
Jeder Student, der zu Studienbeginn privat versichert sein oder bleiben möchte, muss eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Dann ist jedoch ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse während des Studiums nicht mehr möglich.
Oft ist die Weiterversicherun bei der bisherigen Gesellschaft sehr teuer und ein Wechsel zu einem anderen Versicherer deutlich sinnvoller. Hier beginnen die Tarif ab 94 EUR pro Monat und sind oft genauso leistungsstark wie die bisheren Leistungen.
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