Die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse besteht für Studenten bis zum 25. Geburtstag. Sie sind über die Eltern mitversichert. Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten führen zu einer Verlängerung der Familienversicherung um den geleisteten Zeitraum.
Eine rückwirkende Feststellung führt auch immer zu einer rückwirkenden Beendigung der Familienversicherung und damit zu einer Beitragszahlungspflicht. Sollte die rückwirkende Feststellung drei Monate überschreiten, besteht keine Möglichkeit der Pflichtversicherungsbefreiung bzw. des Wechsels in die Private Krankenversicherung.
Die Familienversicherung wird in §10 SGB V geregelt. Sie gilt vor der Versicherungspflicht und drängt diese in den Hintergrund. Dies ist entscheidend für den maßgeblichen Beginn der Versicherungspflicht, welche während der Familienversicherung ruht.