Als Student in Frankreich

Ich bin gesetzlich versichert

Die deutsche GKV gilt auch innerhalb der EU. Sie bleiben im Auslandssemester an Ihrer deutschen Universität immatrikuliert und im Studentenstatus Ihrer Versicherung. Vor Abreise lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse die kostenlose Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausstellen. Damit sind allerdings nur medizinisch notwendige Leistungen gesichert. Und: es gelten die jeweiligen Regelungen des besuchten Landes. In Frankreich sind hohe Zuzahlungen bei medizinischen Leistungen üblich. Um diese Kosten zu reduzieren und z.B. einen Krankenrücktransport nach Deutschland in Anspruch nehmen zu können, ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig.

Ich bin privat versichert

Vor Beginn des Auslandssemesters sollten Sie unbedingt klären, ob Ihre französische Hochschule den Versicherungsnachweis Ihres privaten deutschen Anbieters akzeptiert. Dies ist an jeder Universität anders. Sollte dies abgelehnt werden, müssen Sie bei Immatrikulation der französischen Studentenversicherung beitreten.

Pflichtversicherung für Studenten in Frankreich

Bei der Immatrikulation an einer französischen Hochschule müssen Sie einen Versicherungsnachweis vorlegen. Wer aus Deutschland eine EHIC-Karte mitbringt oder dort privat versichert ist, ist von dem Abschluss einer französischen Versicherung befreit. Ist dies nicht der Fall, sichern Sie sich vor Ort bei der staatlichen Sécurité sociale oder einem privaten Anbieter ab. Als Ergänzung zur Sécurité sociale gibt es die Zusatzversicherung Mutuelle. Sie erstattet die restlichen Kosten und kann bei der Immatrikulation abgeschlossen werden. Wenn Sie älter als 28 sind, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die studentische Versicherung der Sécurité Sociale, dafür aber auf die Couverture de maladie universelle (CMU). Wenn Ihr Jahreseinkommen unter 8774 Euro liegt, ist die CMU kostenlos. Sollten Sie über ein staatliches Stipendium verfügen, sind sie automatisch sozialversichert.

Ich mache ein Praktikum in Frankreich

Bei einem Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums gilt weiterhin die deutsche GKV. Sie bleiben an Ihrer deutschen Hochschule immatrikuliert. Dauert das Praktikum länger als drei Monate, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die französische studentische Krankenversicherung. Als privat versicherter Student sind Sie bei vielen Versicherern als Praktikant in der EU weiter geschützt. In beiden Fällen sollte zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.


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