Als Student in Japan

Ich bin gesetzlich versichert

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Japan und Deutschland bezieht sich nicht auf den Krankenversicherungsschutz. Ihre deutsche GKV leistet somit nicht in Japan und Sie müssen sich privat absichern. Es gibt in Japan zwar eine Nationale Krankenversorgung, diese gilt allerdings nur für Personen, die sich länger als ein Jahr in Japan aufhalten. Die medizinischen Leistungen in Japan sind sehr gut und die meisten Ärzte sprechen Englisch. Um wichtige Leistungen wie z.B. einen Krankenrücktransport nach Deutschland abzusichern, sollten Sie in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Ich bin privat versichert

Einige Privatversicherer bieten auch Schutz im außereuropäischen Ausland, allerdings oft nur für kurze Zeiträume. Sie sollten vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes klären, inwieweit Ihre Versicherung Schutz in Japan bietet. Eine umfassende Auslandskrankenversicherung in Deutschland abzuschließen ist in der Regel günstiger als vor Ort - außerdem können Sie beste Leistungen erwarten. Die meisten Ärzte in Japan sprechen Englisch und die medizinischen Standards in den größeren Städten sind hoch.

Pflichtversicherung für Studenten in Japan

Bei der Immatrikulation an den meisten japanischen Hochschulen müssen Sie einen ausreichenden Versicherungsnachweis vorlegen. Ihre gesetzliche Versichertenkarte reicht nicht aus. Als Stipendiat sollten Sie sich rechtzeitig vor Abreise informieren, ob ein Versicherungspaket enthalten ist. Ausnahme: Studenten, die sich länger als ein Jahr in Japan aufhalten, müssen der Nationalen Krankenversicherung (Kokumin Houken) beitreten. Sie kostet etwa 20 Euro im Monat. Eine Auslandskrankenversicherung sollte in jedem Fall abgeschlossen werden.

Ich mache ein Praktikum in Japan

In Japan sind Praktika eher unüblich und kein Bestandteil des Studiums. Der leichteste Weg führt über deutsche bzw. internationale Unternehmen oder Vermittlungsagenturen und es ist Eigeninitiative gefragt. Erkundigen Sie sich vor Abreise, ob Sie als Praktikant im Studium weiterhin über Ihre deutsche Versicherung abgesichert sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung unbedingt notwendig.


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