Als Student in Österreich

Ich bin gesetzlich versichert

Die deutsche GKV gilt auch innerhalb der EU. Sie bleiben im Auslandssemester an Ihrer deutschen Universität immatrikuliert und im Studentenstatus Ihrer Versicherung. Vor Abreise lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse die kostenlose Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausstellen. Damit können Sie die zuständige österreichische Gebietskrankenkasse (GKK) nutzen. Für Leistungen wie einen Krankenrücktransport nach Deutschland sollten Sie eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.

Ich bin privat versichert

Viele deutsche Privatversicherer bieten Ihnen Schutz in ganz Europa. Einen Versicherungsnachweis sollten Sie mit sich führen. Wenn Sie keine private Vollversicherung in Deutschland abgeschlossen haben, empfiehlt sich eine private Zusatzabsicherung bzw. Auslandskrankenversicherung, um möglichen Risiken vorzubeugen. Als Privatpatient in Österreich haben Sie ähnliche Vorteile wie in Deutschland: hohe Erstattungen, keine Wartezeiten und beste medizinische Leistungen.

Pflichtversicherung für Studenten in Österreich

Bei der Immatrikulation an einer österreichischen Hochschule müssen Sie einen Versicherungsnachweis vorlegen. Eine EHIC-Karte bzw. eine Anspruchsbescheinigung Ihres privaten Versicherers reichen aus. Sie haben alternativ die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Gebietskrankenkasse für einen geringen Beitrag selbst zu versichern (Studierendenselbstversicherung). Zusätzlich sind alle Studenten an einer österreichischen Hochschule automatisch über die ÖH-Versicherung bei der Allianz haftpflicht- und unfallversichert. Für 0,36 Euro pro Semester erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz.

Ich mache ein Praktikum in Österreich

Praktika in Österreich sind wie in Deutschland üblich. Findet es im Rahmen des Studiums statt, gilt weiterhin die deutsche studentische Versicherung. Sie bleiben an Ihrer deutschen Hochschule immatrikuliert. Als privat versicherter Student sind Sie bei den meisten Versicherern als Praktikant in der EU weiter abgesichert. Wenn Sie ein freiwilliges Praktikum absolvieren und Ihr Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (Stand 2010: 366.33 Euro monatlich), müssen Sie sich selbst versichern. Bei einer Dauer von weniger als sechs Monaten entfallen die Steuern.


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