Als Student in Spanien

Ich bin gesetzlich versichert

Die deutsche GKV gilt auch innerhalb der EU. Sie bleiben im Auslandssemester an Ihrer deutschen Universität immatrikuliert und im Studentenstatus Ihrer Versicherung. Vor Abreise lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse die kostenlose Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausstellen. Damit sind allerdings nur medizinisch notwendige Leistungen gesichert. Und: es gelten die jeweiligen Regelungen des besuchten Landes. Ein Krankenrücktransport wird nicht erstattet, Sie haben keine freie Arztwahl und in Spanien sind Zuzahlungen z.B. bei Medikamenten üblich. Außerdem ist keine Zahnversicherung enthalten. Solche Behandlungen können ohne eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung schnell sehr teuer werden.

Ich bin privat versichert

Haben Sie in Deutschland eine private Voll- oder Zusatzversicherung abgeschlossen, genießen Sie Vorteile in Spanien. In privaten Krankenhäusern und bei Privatärzten sind die Leistungen besser und Wartezeiten fallen weg. Für privat versicherte Studenten gilt der Versicherungsschutz innerhalb Europas bei einigen Versicherern zeitlich unbegrenzt. Leistungen wie z.B. der Krankenrücktransport sind auch hier meist nicht enthalten. Nur eine Auslandskrankenversicherung deckt alle Risiken effektiv ab.

Pflichtversicherung für Studenten in Spanien

Studenten unter 28 Jahren an einer spanischen Universität sind automatisch staatlich versichert. Die sog. Seguro Escolar übernimmt für eine einmalige Zahlung von 1,12 Euro die Kosten für Unfälle und Krankheiten. Studenten über 28 haben Anspruch auf Leistungen in der Seguridad Social. Dies gilt auch für ausländische Studenten, die in Spanien immatrikuliert sind. In Ihrem Auslandssemester kann es also zu einer Doppelversicherung kommen.

Ich mache ein Praktikum in Spanien

Bei einem Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums gilt weiterhin die deutsche GKV. Sie bleiben an Ihrer deutschen Hochschule immatrikuliert. Als privat versicherter Student sind Sie bei den meisten Versicherern als Praktikant in der EU weiter abgesichert. In beiden Fällen sollte zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Ein freiwilliger Praktikant wird wie ein normaler Arbeitnehmer in Spanien sozialversicherungspflichtig in der staatlichen Seguridad Social. Je nach Gehaltshöhe werden Sozialabgaben fällig. Privat versicherte Praktikanten haben oft drei Monate weltweiten Krankenversicherungsschutz. Für längere Aufenthalte und beste Absicherung ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig.


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