Als Student in der Schweiz

Ich bin gesetzlich versichert

Aufgrund des bilateralen Abkommens zwischen der EU und der Schweiz wird die deutsche GKV auch in der Schweiz akzeptiert. Sie bleiben im Auslandssemester an Ihrer deutschen Universität immatrikuliert und im Studentenstatus Ihrer Versicherung. Vor Abreise lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse die kostenlose Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausstellen. Damit können Sie die Gesundheitsversorgung der schweizerischen Krankenkassen nutzen. Sie sind frei wählbar. Zahnbehandlungen werden nicht übernommen. Für Leistungen wie einen Krankenrücktransport nach Deutschland sollten Sie eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.

Ich bin privat versichert

Viele deutsche Privatversicherer bieten Ihnen Schutz in ganz Europa. Einen Versicherungsnachweis sollten Sie mit sich führen. Wenn Sie keine private Vollversicherung in Deutschland abgeschlossen haben, empfiehlt sich eine private Zusatzabsicherung bzw. Auslandskrankenversicherung, um möglichen Risiken vorzubeugen. Ein Großteil der Schweizer schließt neben der gesetzlichen Grundabsicherung noch eine private Zusatzversicherung ab. Als Privatpatient haben Sie ähnliche Vorteile wie in Deutschland: hohe Erstattungen, keine Wartezeiten und beste medizinische Leistungen.

Pflichtversicherung für Studenten in der Schweiz

Bei der Immatrikulation an einer schweizerischen Hochschule müssen Sie einen Versicherungsnachweis vorlegen. Wer aus Deutschland eine EHIC-Karte mitbringt oder dort privat versichert ist, ist von dem Abschluss einer schweizerischen Versicherung befreit. Ist dies nicht der Fall, gilt die dortige Krankenversicherungspflicht.

Ich mache ein Praktikum in der Schweiz

Praktika in der Schweiz finden in der Regel im Rahmen des Studiums statt und werden meist über die Hochschulen vermittelt. Es gilt weiterhin Ihre deutsche studentische Versicherung. Sie bleiben an Ihrer deutschen Hochschule immatrikuliert. Als privat versicherter Student im Praktikum sind Sie bei den meisten Versicherern in der EU weiter abgesichert. Ein freiwilliges Praktikum erfordert viel Eigeninitiative und muss selbst abgesichert werden. Ausnahmen: Sie haben in Deutschland eine Krankenversicherung, die zumindest gleichwertig mit der schweizerischen Grundsicherung ist, oder Sie absolvieren Ihr Praktikum im Rahmen eines internationalen Programms.


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