Die deutsche GKV gilt auch innerhalb der EU. Sie bleiben im Auslandssemester an Ihrer deutschen Universität immatrikuliert und im Studentenstatus Ihrer Versicherung. Vor Abreise lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse die kostenlose Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausstellen. Damit sind allerdings nur medizinisch notwendige Leistungen gesichert. Und: es gelten die jeweiligen Regelungen des besuchten Landes. Mit der EHIC-Karte können Sie nach Anmeldung Leistungen des kostenlosen staatlichen Gesundheitsdienstes Servicio Sanitaris Nazionale (SSN) in Anspruch nehmen. Zahnbehandlungen werden vom SSN nicht übernommen. Für Leistungen wie einen Krankenrücktransport nach Deutschland sollten Sie eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.
Viele deutsche Privatversicherer bieten Ihnen Schutz in ganz Europa. Einen Versicherungsnachweis sollten Sie mit sich führen. In Italien schließt ein Großteil der Bevölkerung zur Ergänzung der staatlichen Gesundheitsversorgung eine private Zusatzversicherung (Assicurazione sulla salute) ab. Eine Auslandskrankenversicherung ist für Ihren Aufenthalt in Italien ebenfalls sinnvoll.
Bei der Immatrikulation an einer italienischen Hochschule müssen Sie einen Versicherungsnachweis vorlegen. Eine EHIC-Karte bzw. eine Anspruchsbescheinigung Ihres privaten Versicherers reichen aus. Sollten Sie ein Stipendium von der italienischen Regierung erhalten haben, sind Sie automatisch kostenlos krankenversichert.
Ein Praktikum in Italien findet in der Regel im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums statt. Der Praktikumsvertrag wird nicht mit dem Praktikanten, sondern mit der Bildungseinrichtung geschlossen. Eine Höchstdauer von 12 Monaten für Studenten ist per Gesetz geregelt und eine Vergütung gibt es meist nicht. Freiwillige Praktika sind eher unüblich und erfordern große Eigeninitiative. Medizinische Leistungen stehen Ihnen nach Anmeldung über den SSN zur Verfügung.