Als Student in Portugal

Ich bin gesetzlich versichert

Die deutsche GKV gilt auch innerhalb der EU. Sie bleiben im Auslandssemester an Ihrer deutschen Universität immatrikuliert und im Studentenstatus Ihrer Versicherung. Vor Abreise lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse die kostenlose Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausstellen. Damit können Sie die portugiesische Sozialversicherung (Segurança social) nutzen. Für Leistungen wie einen Krankenrücktransport nach Deutschland sollten Sie eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.

Ich bin privat versichert

Viele deutsche Privatversicherer bieten Ihnen Schutz in ganz Europa. Einen Versicherungsnachweis sollten Sie mit sich führen. Wenn Sie keine private Vollversicherung in Deutschland abgeschlossen haben, empfiehlt sich eine private Zusatzabsicherung bzw. Auslandskrankenversicherung, um möglichen Risiken vorzubeugen. Als Privatpatient in Portugal haben Sie erhebliche Vorteile: hohe Erstattungen, keine Wartezeiten und beste medizinische Leistungen.

Pflichtversicherung für Studenten in Portugal

Bei der Immatrikulation an einer portugiesischen Hochschule müssen Sie einen Versicherungsnachweis vorlegen. Wer aus Deutschland eine EHIC-Karte mitbringt oder dort privat versichert ist, ist von dem Abschluss einer portugiesischen Krankenversicherung befreit und kann nach Anmeldung das öffentliche portugiesische Gesundheitswesen in Anspruch nehmen. Sie sollten zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung in Betracht ziehen.

Ich mache ein Praktikum in Portugal

Praktika in Portugal finden in der Regel im Rahmen des Studiums statt. Sie werden vor allem über Hochschulen oder Austauschprogramme vermittelt. Es gilt weiterhin Ihre deutsche studentische Krankenversicherung. Sie bleiben an Ihrer deutschen Hochschule immatrikuliert. Als privat versicherter Student im Praktikum sind Sie bei den meisten Versicherern in der EU weiter abgesichert. In Portugal gibt es vom Staat geförderte Praktika, für die es einen Mindestlohn von ca. 500 Euro gibt. Freiwillige Praktika werden oft auch geringfügig entlohnt, allerdings gibt es dafür keine festgesetzten Regelungen. Sie werden von Ihrem Arbeitgeber bei der Segurança Social angemeldet.


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