Die deutsche GKV gilt auch innerhalb der EU. Sie bleiben im Auslandssemester an Ihrer deutschen Universität immatrikuliert und im Studentenstatus Ihrer Versicherung. Vor Abreise lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse die kostenlose Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausstellen. Diese gilt bei der zentralen schwedischen Krankenkasse Försäkringskassan. Damit sind allerdings nur medizinisch notwendige Leistungen gesichert. Und: es gelten die jeweiligen Regelungen des besuchten Landes. Zuzahlungen sind in Schweden üblich und eine Zahnversicherung ist nicht enthalten. Um diese Kosten zu reduzieren und weitere Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig.
Für privat versicherte Studenten gelten ähnliche Regelungen wie in Deutschland. Behandlungskosten werden meist direkt gezahlt, bei der Versicherung eingereicht und anschließend erstattet. Bei einigen Versicherern gilt der Schutz innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt. Leistungen wie z.B. ein Krankenrücktransport sind auch hier meist nicht enthalten. Nur eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung deckt alle Risiken effektiv ab.
Bei der Immatrikulation an einer schwedischen Hochschule müssen Sie einen Versicherungsnachweis vorlegen. Eine EHIC-Karte bzw. eine Anspruchsbescheinigung Ihres privaten Versicherers reichen aus. Austauschstudenten (z.B. ERASMUS) erhalten die kostenlose Krankenversicherung Student In. Medizinische Leistungen müssen anteilig, Arzneimittel komplett gezahlt werden.
Unbezahlte Praktika sind in Schweden unüblich, da es gesetzlich untersagt ist für geleistete Arbeit keine Entlohnung zu bieten. In den letzten Jahren sind diese Regelungen allerdings lockerer geworden. Absolviert man als deutscher Student sein Pflichtpraktikum in Schweden, bleibt man weiterhin im Studentenstatus seiner deutschen Versicherung. Freiwillige Praktika werden in Schweden gut entlohnt. Wird eine Praktikumsdauer von sechs Monaten nicht überschritten, zahlt man geringere Steuern, danach ist man voll steuerpflichtig. Ab einer Dauer von drei Monaten müssen Sie in der Försäkringskassan angemeldet sein. Die Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel vom Arbeitnehmer abgeführt.