Zwischen Argentinien und Deutschland gibt es kein Sozialversicherungsabkommen. Ihre deutsche GKV leistet somit nicht in Argentinien und Sie müssen sich privat absichern. Die medizinischen Standards in Argentinien sind in den größeren Städten hoch und die Ärzte gut ausgebildet, die Ausstattung der Kliniken und Praxen in den öffentlichen Einrichtungen aber eher einfach. Notwendige Medikamente sollten Sie mitbringen und Zuzahlungen sind üblich. Um wichtige Leistungen wie z.B. einen Krankenrücktransport nach Deutschland abzusichern, sollten Sie in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Einige Privatversicherer bieten auch Schutz im außereuropäischen Ausland, allerdings oft nur für kurze Zeiträume. Sie sollten vor Beginn Ihres Aufenthaltes klären, inwieweit Ihre Versicherung Schutz in Argentinien bietet. Eine umfassende Auslandskrankenversicherung in Deutschland abzuschließen ist in der Regel günstiger als vor Ort – außerdem können Sie beste Leistungen erwarten. Die privaten Einrichtungen in Argentiniens Großstädten verfügen über gut ausgebildetes Personal und sind modern ausgestattet. Sie bieten auch eigene Versicherungspakete bzw. eigene Gesundheitsprogramme an.
Bei der Immatrikulation an vielen argentinischen Hochschulen müssen Sie einen ausreichenden Versicherungsnachweis vorlegen. Sie sollten sich darüber unbedingt vor Aufenthaltsbeginn bei Ihrer argentinischen Hochschule erkundigen. Ihre gesetzliche Versichertenkarte reicht als Nachweis nicht aus. Im Rahmen eines Stipendiums ist oftmals ein Versicherungspaket enthalten und manche Universitäten bieten eigene Versicherungen an. Eine Auslandskrankenversicherung sollte in jedem Fall abgeschlossen werden.
In Argentinien sind Praktika üblich. Der leichteste Weg führt über deutsche bzw. internationale Unternehmen in Argentinien, Austauschprogramme oder Vermittlungsagenturen und es ist Eigeninitiative gefragt. Erkundigen Sie sich vor Abreise, ob Sie als Praktikant im Studium weiterhin über Ihre deutsche Versicherung abgesichert sind. Sollte dies nicht der Fall sein oder absolvieren Sie ein freiwilliges Praktikum, ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung unbedingt notwendig.