Die deutsche GKV gilt auch innerhalb der EU. Sie bleiben im Auslandssemester an Ihrer deutschen Universität immatrikuliert und im Studentenstatus Ihrer Versicherung. Vor Abreise lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse die kostenlose Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausstellen. Damit können Sie nach Anmeldung Leistungen des staatlichen Gesundheitsdienstes Zorgverzekering in Anspruch nehmen. Zahnbehandlungen werden nicht übernommen. Für Leistungen wie einen Krankenrücktransport nach Deutschland sollten Sie eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.
Viele deutsche Privatversicherer bieten Ihnen Schutz in ganz Europa. Einen Versicherungsnachweis sollten Sie mit sich führen. Wenn Sie keine private Vollversicherung in Deutschland abgeschlossen haben, empfiehlt sich eine private Zusatzabsicherung bzw. Auslandskrankenversicherung, um möglichen Risiken vorzubeugen. In den Niederlanden gibt es viele private Einrichtungen, es herrscht allerdings Ärztemangel.
Bei der Immatrikulation an einer niederländischen Hochschule müssen Sie einen Versicherungsnachweis vorlegen. Eine EHIC-Karte bzw. eine Anspruchsbescheinigung Ihres privaten Versicherers reichen aus, wenn Sie jünger als 30 Jahre sind. Studenten über 30 müssen eine niederländische Versicherung abschließen. Viele Versicherungsgesellschaften in den Niederlanden bieten bezahlbare Pakete für Studenten an, in denen alle wichtigen Leistungen enthalten sind. Sie sollten sich bei Ihrer niederländischen Hochschule erkundigen, mit welcher Versicherung Vereinbarungen bestehen – dadurch können Sie deutlich sparen. Eventuell haben Sie auch das Recht auf einen Zuschuss vom niederländischen Staat und können zorgtoeslag beanspruchen. Unter www.toeslagen.nl können Sie dies prüfen.
In den Niederlanden sind Praktika fest ins Studium integriert und werden in der Regel bezahlt. Sind Sie jünger als 30 Jahre und nur zu Studienzwecken in den Niederlanden, müssen Sie keine zusätzliche niederländische Versicherung abschließen. Als freiwilliger Praktikant sind Sie dazu verpflichtet. Sie können aber in der Regel einen Zuschuss (zorgtoeslag) beantragen. Ist Ihr Praktikum kürzer als sechs Monate und/ oder gering entlohnt, entfallen die Steuern.